Nach § 5 a II, III UWG enthält der Verkäufer dem Verbraucher eine wesentliche Information in rechtswidriger Weise vor, wenn er bei einem konkreten Angebot von Autositzbezügen nicht darauf hinweist, ob sich diese für ein Fahrzeug mit Seitenairbags eignen.
Ein zusätzlicher Hinweis, dass ein nicht für…